Bundestag beschließt Ausweitung der Lkw-Maut
Neue Regelungen ab Oktober 2023 in Kraft
Der Deutsche Bundestag hat am 20. Oktober 2023 beschlossen, die Mautpflicht für Lastkraftwagen (Lkw) in Deutschland auszuweiten. Die neuen Regelungen treten ab dem 1. Januar 2024 in Kraft und betreffen alle Lkw über 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht.
Erweiterter Anwendungsbereich
Bisher galt die Mautpflicht nur für Bundesautobahnen. Künftig müssen Lkw-Fahrer auch auf allen Bundesstraßen und Landesstraßen mit mindestens zwei Fahrspuren in eine Richtung Maut bezahlen. Damit wird das mautpflichtige Straßennetz in Deutschland deutlich erweitert.
Zusätzliche Gebühren für CO2-Ausstoß
Zusätzlich zur kilometerabhängigen Maut wird ein CO2-Aufschlag eingeführt. Dieser Aufschlag soll dazu beitragen, den Ausstoß von Treibhausgasen im Lkw-Verkehr zu reduzieren. Die Höhe des Aufschlags richtet sich nach der Schadstoffklasse des Fahrzeugs.
Vereinheitlichung der Mautsysteme
Mit den neuen Regelungen werden auch die verschiedenen Mautsysteme in Deutschland vereinheitlicht. Künftig wird es nur noch ein einziges Mautsystem geben, das von der Toll Collect GmbH betrieben wird. Dies soll die Verwaltung und Bezahlung der Maut für Lkw-Fahrer vereinfachen.
Ausnahmen und Übergangsfristen
Für bestimmte Fahrzeuge gibt es Ausnahmen von der Mautpflicht, beispielsweise für Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr oder des Rettungsdienstes. Darüber hinaus gibt es Übergangsfristen für Fahrzeuge, die bereits vor der Einführung der neuen Regelungen zugelassen wurden.
Zielsetzung der Maßnahmen
Die Ausweitung der Mautpflicht und die Einführung des CO2-Aufschlags sind Teil eines umfassenden Maßnahmenpakets der Bundesregierung zur Reduzierung des Verkehrsaufkommens und der Emissionen im Straßenverkehr. Insbesondere sollen die neuen Regelungen dazu beitragen, den Güterverkehr auf die Schiene und den Wasserweg zu verlagern.
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