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Teichtmeister Urteil

Florian Teichtmeister wegen Kinderpornografie-Besitzes verurteilt

Straflandesgericht Wien verhängt zweijährige Bewährungsstrafe

Ehemaliger Kulturszenenliebling erhielt auch Unterbringung im Maßnahmenvollzug

Der frühere Schauspielstar Florian Teichtmeister ist am Dienstag vom Wiener Straflandesgericht wegen Besitzes von Kinderpornografie schuldig gesprochen worden. Das Urteil lautet auf zwei Jahre bedingt und die Unterbringung im Maßnahmenvollzug unter Setzung einer Probezeit von drei Jahren.

Teichtmeister, der einst zu den Lieblingen der Wiener Kulturszene zählte, stand seit Februar wegen des Besitzes einer umfangreichen Sammlung kinderpornografischen Materials vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft hatte eine unbedingte Freiheitsstrafe von drei bis fünf Jahren gefordert, während die Verteidigung auf einen reinen Maßnahmenvollzug plädiert hatte.

Bei der Urteilsverkündung betonte der vorsitzende Richter die Schwere der Tat und die "nicht unbeträchtliche" Menge an kinderpornografischem Material, die bei Teichtmeister gefunden worden war. Allerdings erkannte das Gericht auch mildernde Umstände an, darunter Teichtmeisters bisherige Unbescholtenheit und seine Geständigkeit.

Die Staatsanwaltschaft hat bereits angekündigt, gegen das Urteil Berufung einzulegen. Ob Teichtmeister die Strafe antreten muss, entscheidet sich letztendlich am Oberlandesgericht Wien.


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